Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen: Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt, Ende Mai wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Abschließen lässt sich das Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027.
Die Förderung
- 50 Cent Zulage je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr
- 25 Cent je Euro auf die nächsten 1.440 € – zusammen maximal 540 € Grundzulage pro Jahr
- 300 € Kinderzulage je Kind
- einmalig 200 € für unter 25-Jährige
- Mindesteigenbeitrag: 120 € im Jahr – darunter gibt es keine Zulage, auch keine anteilige
Was anders ist als bei Riester
Es gibt keine Beitragsgarantie; dafür sind bis zu 100 % Aktienanteil möglich. In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge an, auch Umschichtungen sind steuerfrei. Jeder Anbieter muss ein Standardprodukt mit höchstens 1 % Effektivkosten anbieten.
Besonders wichtig für unsere Branche
Erstmals sind auch Selbstständige unmittelbar förderberechtigt. Damit können auch Praxisinhaber das Depot nutzen.
Der Haken
Das Geld ist bis zum Rentenalter gebunden, und die Auszahlungen sind steuerpflichtig. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter; ein Wechsel erfolgt nur auf Antrag, Neuabschlüsse sind ab 2027 nicht mehr möglich.
Bei 150 € Monatsbeitrag erhalten Sie über 25 % staatlichen Zuschuss. Für Therapeuten mit mittlerem Einkommen und Kindern ist das kaum zu schlagen.
Stand: September 2026.
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