Viele Gründer wissen es nicht: Selbstständige Physiotherapeuten, die überwiegend auf ärztliche Verordnung arbeiten und keinen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dann fällt der volle Beitragssatz an, aus eigener Tasche.
Fällt das erst Jahre später bei einer Prüfung auf, drohen Nachzahlungen für bis zu vier Jahre. Das sind schnell fünfstellige Beträge.
Was Sie tun können
- Bei der Gründung aktiv melden. Lassen Sie den Status bei der Deutschen Rentenversicherung klären und warten Sie nicht ab.
- Halber Regelbeitrag. In den ersten drei Jahren ist er auf Antrag möglich, alternativ sind einkommensgerechte Beiträge möglich.
- Mitarbeiter einstellen. Mit einem sozialversicherungspflichtigen Angestellten (kein Minijob) entfällt die Pflicht in der Regel. Für wachsende Praxen geschieht das ohnehin automatisch.
- Freie Mitarbeit prüfen. Das Thema Scheinselbstständigkeit trifft beide Seiten, den freien Therapeuten ebenso wie den Praxisinhaber.
Nicht verloren, aber einzuplanen
Die Pflichtbeiträge sind nicht verloren. Sie bauen echte Rentenansprüche samt Erwerbsminderungsschutz auf. Sie müssen aber von Anfang an einkalkuliert und mit privater Vorsorge abgestimmt werden.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Status individuell klären.
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