Kurz gesagt: Als Praxisinhaber musst du jedem Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung (bAV) per Entgeltumwandlung ermöglichen – und 15 % Zuschuss obendrauf zahlen. Das klingt nach Pflichtprogramm, ist aber eines der günstigsten Werkzeuge, um Therapeuten zu halten. Gefährlich wird es nur, wenn alte Verträge, fehlende Zuschüsse oder schlechte Produktauswahl unbemerkt zur Haftungsfalle werden. Dieser Leitfaden zeigt dir, was 2026 gilt, wo die Risiken liegen und wie du die bAV in deiner Praxis sauber aufstellst.
Was die bAV für deine Praxis bedeutet
Bei der betrieblichen Altersversorgung zahlt ein Teil des Gehalts – oder ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag – direkt in einen Vorsorgevertrag ein. Das passiert vor Steuern und in Grenzen auch vor Sozialabgaben. Für dein Team heißt das: Von jedem Euro, der eingezahlt wird, kostet ihn netto nur ein Teil. Für dich heißt das: Du sparst bei der Entgeltumwandlung Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, von denen du einen Teil weitergeben musst.
Es gibt zwei Grundformen, die sich in der Praxis oft mischen:
- Entgeltumwandlung: Die Mitarbeiterin verzichtet auf einen Teil ihres Bruttogehalts, der stattdessen in den Vertrag fließt. Darauf hat jeder rentenversicherungspflichtig Beschäftigte einen Rechtsanspruch (§ 1a BetrAVG).
- Arbeitgeberfinanzierte bAV: Du zahlst einen Beitrag zusätzlich zum Gehalt. Das ist freiwillig – und genau hier liegt das größte Potenzial für Mitarbeiterbindung.
Die Zahlen für 2026
Die Förderung hängt an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, die 2026 bundeseinheitlich bei 101.400 Euro im Jahr liegt. Daraus ergeben sich diese Grenzen:
| Grenze 2026 | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| Steuerfrei (8 % der BBG) | 8.112 € | 676 € |
| Zusätzlich sozialabgabenfrei (4 % der BBG) | 4.056 € | 338 € |
| Pflichtzuschuss des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung | 15 % des umgewandelten Betrags, soweit du Sozialabgaben sparst | |
In der Praxis bewegen sich die meisten Therapeutinnen und Therapeuten mit ihren Beiträgen deutlich unter diesen Grenzen. Relevant werden sie vor allem, wenn du selbst großzügig zuzahlst oder für eine angestellte Führungskraft höhere Beiträge planst.
Deine Pflichten als Arbeitgeber
1. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Fragt eine Mitarbeiterin nach einer bAV, musst du einen Weg anbieten. Du darfst dabei den Durchführungsweg und den Anbieter festlegen – in kleinen Praxen ist das fast immer die Direktversicherung. Bietest du nichts an, kann die Mitarbeiterin den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.
2. Der Pflichtzuschuss von 15 %
Wandelt jemand Gehalt um, sparst du Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Davon musst du 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss in den Vertrag einzahlen, soweit du tatsächlich Beiträge sparst. Für Neuverträge gilt das seit 2019, seit 2022 auch für alle älteren Verträge. Genau hier liegt in vielen kleinen Praxen das Problem: Altverträge laufen seit Jahren ohne Zuschuss, weil niemand nachgezogen hat. Der Anspruch besteht trotzdem – und er läuft weiter, solange die Umwandlung läuft.
3. Sorgfalt bei der Auswahl
Du musst dein Team nicht ungefragt umfassend beraten. Wenn du aber einen Vertrag auswählst und vorgibst, trägst du Verantwortung für eine sorgfältige Auswahl. Gerichte haben Arbeitgeber in Einzelfällen haften lassen, wenn Mitarbeitende über wesentliche Nachteile nicht informiert wurden oder falsche Auskünfte bekamen. Typische Punkte sind hohe Kosten, eine kurze Rentengarantiezeit oder fehlende Hinterbliebenenleistungen.
4. Dokumentation
Jede Entgeltumwandlung braucht eine schriftliche Vereinbarung. Wer Zuschüsse bereits pauschal zahlt, sollte sie eindeutig dem Pflichtzuschuss zuordnen. Das gelingt sauber über eine sogenannte Klarstellungsvereinbarung. Ohne sie kann es passieren, dass ein freiwilliger Zuschuss nicht als Erfüllung der Pflicht gilt – und du am Ende doppelt zahlst.
Die Haftungsfalle in kleinen Praxen
Große Unternehmen haben eine Personalabteilung, die sich um so etwas kümmert. In einer Physiopraxis mit fünf, acht oder zwölf Mitarbeitenden landet die bAV meist irgendwo zwischen Steuerbüro, Lohnabrechnung und dem Vertreter, der den Vertrag damals abgeschlossen hat. Die häufigsten Schwachstellen, die wir bei Prüfungen sehen:
- Altverträge ohne den gesetzlichen 15-%-Zuschuss
- Pauschale Zuschüsse, die nicht als Pflichtzuschuss dokumentiert sind
- Verträge, die nach einem Mitarbeiterwechsel nicht sauber übertragen oder beendet wurden
- Keine schriftliche Entgeltumwandlungsvereinbarung
- Produkte mit kurzer Rentengarantiezeit, ohne dass die Folgen erklärt wurden
Keiner dieser Punkte ist ein Drama, wenn er rechtzeitig auffällt. Teuer wird es, wenn er erst bei Renteneintritt, Kündigung oder im Todesfall zur Sprache kommt.
Die Chance: Mitarbeiterbindung, die sich rechnet
Der Markt für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ist leergefegt. Eine Gehaltserhöhung um 100 Euro brutto kostet dich mit Arbeitgeberanteilen rund 120 Euro, bei der Mitarbeiterin kommt davon netto oft nur gut die Hälfte an. Zahlst du dieselben 100 Euro als arbeitgeberfinanzierten Beitrag in die bAV, fließt der volle Betrag in ihre Vorsorge – innerhalb der Grenzen ohne Steuern und Sozialabgaben, und für dich als Betriebsausgabe absetzbar.
Noch wirksamer ist ein klar kommuniziertes Modell. Zum Beispiel: „Jede Mitarbeiterin bekommt nach der Probezeit 50 Euro im Monat für die Altersvorsorge, wer selbst umwandelt, bekommt zusätzlich 20 % statt der gesetzlichen 15 % dazu.“ Das ist ein Satz, den du in jede Stellenanzeige schreiben kannst – und den die Praxis nebenan meist nicht bieten kann.
Was sich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz II ändert
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist im Januar 2026 in Kraft getreten, einzelne Teile greifen gestaffelt. Für kleine Praxen sind zwei Punkte interessant:
- Opting-out-Modelle: Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber künftig eine automatische Entgeltumwandlung einführen, der Mitarbeitende aktiv widersprechen müssen. Das kann die Beteiligung im Team deutlich erhöhen, muss aber sauber aufgesetzt werden.
- Mehr Förderung für Geringverdienende ab 2027: Zahlst du für Mitarbeitende mit niedrigerem Einkommen einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag, erstattet der Staat dir einen Teil über die Lohnsteuer. Ab 2027 steigt der geförderte Beitrag von 960 auf bis zu 1.200 Euro im Jahr und der Förderbetrag von 288 auf bis zu 360 Euro. Die Einkommensgrenze wird außerdem an die Lohnentwicklung gekoppelt. Gerade für Teilzeitkräfte und Rezeption ist das ein starkes Instrument.
So stellst du die bAV in deiner Praxis richtig auf
- Bestand prüfen: Welche Verträge laufen, wer zahlt was, ist der Zuschuss überall drin, gibt es schriftliche Vereinbarungen?
- Lücken schließen: Fehlende Zuschüsse nachziehen, pauschale Zahlungen per Klarstellungsvereinbarung zuordnen, Dokumentation vervollständigen.
- Ein Modell festlegen: Einen Durchführungsweg und einen Anbieter für alle, mit klaren Regeln zu Zuschuss und Arbeitgeberbeitrag. Das spart dir Verwaltungsaufwand in der Lohnabrechnung.
- Das Team informieren: Eine kurze Info-Runde mit klaren Zahlen wirkt mehr als jeder Flyer. Wer versteht, was er bekommt, nutzt es auch.
- Nach außen zeigen: Die bAV gehört in die Stellenanzeige, ins Bewerbungsgespräch und ins Jahresgespräch.
Häufige Fragen
Muss ich als kleine Praxis wirklich eine bAV anbieten?
Ja. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung gilt unabhängig von der Betriebsgröße für alle Beschäftigten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind – auch für Teilzeitkräfte.
Was passiert, wenn eine Mitarbeiterin die Praxis verlässt?
Der Vertrag gehört ihr. Sie kann ihn zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat weiterführen. Für dich ist wichtig, das Ausscheiden sauber zu dokumentieren und den Vertrag ordnungsgemäß zu übertragen.
Ich zahle schon einen Zuschuss – reicht das?
Wenn er mindestens 15 % beträgt und eindeutig als Pflichtzuschuss vereinbart ist, ja. Ist das nicht schriftlich geregelt, solltest du es nachholen.
Dein nächster Schritt
Die meisten Risiken lassen sich in einem einzigen Termin aufdecken. Ich prüfe deine bestehenden Verträge auf Zuschuss, Dokumentation und Produktqualität und zeige dir, wie du die bAV als echtes Argument für dein Team nutzt. Vereinbare hier ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand der Zahlen: 2026.

