bKV: Wie Sie Ihre Therapeuten zu Privatpatienten machen – für unter 50 € im Monat

Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) zahlt der Arbeitgeber den Beitrag, und der Mitarbeiter erhält Leistungen auf Privatpatienten-Niveau. Dazu gehören Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker, Vorsorge und je nach Tarif die Chefarztbehandlung im Krankenhaus.

Drei Gründe, warum die bKV zu Physiopraxen passt

  • Keine Gesundheitsprüfung. Auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen sind versichert. Privat bekämen viele diesen Schutz gar nicht.
  • Sofort erlebbar. Die bAV wirkt erst in 30 Jahren. Die bKV spürt der Mitarbeiter beim nächsten Zahnarztbesuch. Budgettarife (z. B. 600 oder 900 € Gesundheitsbudget pro Jahr) sind besonders beliebt.
  • Steuerlich begünstigt. Im Rahmen der 50-€-Sachbezugsfreigrenze bleibt der Beitrag für den Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Bei Ihnen ist er Betriebsausgabe.

Familie inklusive

Viele Tarife lassen zu, dass Familienangehörige mitversichert werden. Das ist ein starkes Signal als familienfreundlicher Arbeitgeber.

Praxistipp zur Freigrenze

Die 50-€-Freigrenze gilt für alle Sachbezüge zusammen. Nutzen Sie bereits Tankgutscheine oder Ähnliches, muss die Gestaltung angepasst werden. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

Das könnte Sie auch interessieren

Sie möchten wissen, was das konkret für Ihre Situation bedeutet? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch – von Physios für Physios.

Noch Fragen?