Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) zahlt der Arbeitgeber den Beitrag, und der Mitarbeiter erhält Leistungen auf Privatpatienten-Niveau. Dazu gehören Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker, Vorsorge und je nach Tarif die Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
Drei Gründe, warum die bKV zu Physiopraxen passt
- Keine Gesundheitsprüfung. Auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen sind versichert. Privat bekämen viele diesen Schutz gar nicht.
- Sofort erlebbar. Die bAV wirkt erst in 30 Jahren. Die bKV spürt der Mitarbeiter beim nächsten Zahnarztbesuch. Budgettarife (z. B. 600 oder 900 € Gesundheitsbudget pro Jahr) sind besonders beliebt.
- Steuerlich begünstigt. Im Rahmen der 50-€-Sachbezugsfreigrenze bleibt der Beitrag für den Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Bei Ihnen ist er Betriebsausgabe.
Familie inklusive
Viele Tarife lassen zu, dass Familienangehörige mitversichert werden. Das ist ein starkes Signal als familienfreundlicher Arbeitgeber.
Praxistipp zur Freigrenze
Die 50-€-Freigrenze gilt für alle Sachbezüge zusammen. Nutzen Sie bereits Tankgutscheine oder Ähnliches, muss die Gestaltung angepasst werden. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
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