Jeder Mitarbeiter hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Fragt eine Therapeutin danach, müssen Sie als Inhaber liefern. Seit 2022 gilt außerdem für alle Verträge, auch für alte: Sparen Sie durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben, müssen Sie 15 % Zuschuss weitergeben.
Die Haftungsfalle bei Altverträgen
Viele kleine Praxen haben den Pflichtzuschuss bei Altverträgen nie nachgezogen. Das Risiko ist erheblich, denn am Ende haftet der Arbeitgeber für die zugesagte Leistung.
Die Chance: günstige Mitarbeiterbindung
Die bAV ist zugleich eines der günstigsten Bindungsinstrumente, die Sie haben. Ein Arbeitgeberzuschuss von 50 € kommt beim Mitarbeiter in voller Höhe an. Von einer Gehaltserhöhung um 50 € bleibt netto oft nur gut die Hälfte. Zudem ist der Zuschuss für Sie Betriebsausgabe.
Drei Schritte für Ihre Praxis
- Bestehende Verträge auf den Pflichtzuschuss prüfen und dokumentieren.
- Eine einfache Versorgungsordnung aufsetzen, die regelt, wer was ab wann bekommt. Das schafft Gleichbehandlung und Rechtssicherheit.
- Die bAV aktiv kommunizieren: im Bewerbungsgespräch, in der Stellenanzeige, im Jahresgespräch.
Der Markt für Therapeuten ist leergefegt. Eine gut gemachte bAV ist deshalb ein Argument, das die Praxis nebenan oft nicht hat.
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