Die bAV (betriebliche Altersvorsorge) merkst du in vierzig Jahren, wenn die Rente kommt. Die bKV (betriebliche Krankenversicherung) merkst du beim nächsten Arzttermin – zum Beispiel durch einen schnelleren Facharzttermin, Zahnzusatzleistungen oder einen Gesundheitsschutzbrief. Beide laufen steuer- und sozialversicherungsfrei über die Praxis, wirken aber auf ganz unterschiedlichen Zeitachsen. Welche Kombination für dich sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch.


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