In vielen Praxen ist der Inhaber zugleich der umsatzstärkste Behandler, der Personalchef und der Abrechner. Fällt er sechs Wochen aus, fehlt deshalb weit mehr als eine Behandlerstelle.
1. Krankentagegeld
Es sichert Ihr privates Einkommen. Achten Sie darauf, dass der Leistungsbeginn zur Rücklage passt und die Höhe zum tatsächlichen Gewinn. Im Leistungsfall wird sonst gekürzt.
2. Praxisausfallversicherung
Sie übernimmt die laufenden Betriebskosten wie Gehälter, Miete und Leasingraten, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt ausfallen. Je nach Tarif zahlt sie auch bei Schließung durch Sachschäden oder Quarantäne.
3. Der Notfallordner
Er kostet nichts und ist im Ernstfall besonders wertvoll. Er enthält Vollmachten (Bank, Abrechnung), Zugangsdaten, Ansprechpartner und eine Vertretungsregelung. Viele Praxen scheitern im Ernstfall nicht am fehlenden Geld. Sie scheitern daran, dass niemand Überweisungen freigeben darf.
Sonderfall Gemeinschaftspraxis
Bei Gemeinschaftspraxen und GbRs sollte der Gesellschaftervertrag regeln, was bei langem Ausfall oder Tod eines Partners passiert. Das sollte finanziell hinterlegt sein.
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